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   BGH, 06.04.1982 - 5 StR 477/81   

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https://dejure.org/1982,12208
BGH, 06.04.1982 - 5 StR 477/81 (https://dejure.org/1982,12208)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1982 - 5 StR 477/81 (https://dejure.org/1982,12208)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1982 - 5 StR 477/81 (https://dejure.org/1982,12208)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Dienstverhältnisses durch eine strafbare Verhaltensweise - Steuerpflicht für Einkünfte aus Prostitution bzw. gewerbsmäßiger Unzucht - Besteuerung von Zuhältern

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80

    Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommen- (Lohn-) Steuerrechts -

    Auszug aus BGH, 06.04.1982 - 5 StR 477/81
    Dazu hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - (NJW 1980, 2591 = MDR 1980, 950 = JZ 1980, 817) und durch Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - (NJW 1981, 2071 = MDR 1981, 863) entschieden, daß der Inhaber eines solchen Betriebes nicht verpflichtet ist, von den Einnahmen, welche die Prostituierten durch die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht in seinem Lokal erzielen, Lohnsteuerbeträge einzubehalten und abzuführen.
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 784/80

    Ausübung der Prostitution - Einbehaltung von Lohnsteuerbeträgen - Abführung -

    Auszug aus BGH, 06.04.1982 - 5 StR 477/81
    Dazu hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - (NJW 1980, 2591 = MDR 1980, 950 = JZ 1980, 817) und durch Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - (NJW 1981, 2071 = MDR 1981, 863) entschieden, daß der Inhaber eines solchen Betriebes nicht verpflichtet ist, von den Einnahmen, welche die Prostituierten durch die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht in seinem Lokal erzielen, Lohnsteuerbeträge einzubehalten und abzuführen.
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Die vom Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen vertretene abweichende Auffassung zur Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1982, 5 StR 477/81; BGH NJW 1980, 2591 und BGH NJW 1981, 2071) ist nicht aufrechterhalten worden (vgl. BGH NJW 1985, 208).
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